Abkürzungen
| BhFK 95 BhFN BhDN BhN Sp SchwhK SchwhKF
SchwhK/40 SchwhN Sw-/. Sw./- Tv Tw St StiJ Vp VpoSp KschlH KspN Was Schußf Wa.T. BHP 1-3 BHP-G CACIT
DH DTK FCI FWZ Gs GTB IntACh JGHV KN LN LV Lz LZ PO VDH
| Bauhund Fuchs Kunstbau Bauhund Fuchs Naturbau Bauhund Dachs Natur Bauhund Natur (Fuchs, Dachs, Maderhund, Waschbär) Spurlautprüfung Schweißprüfung auf künstlicher Wundfährte Schweißprüfung auf künstlicher Wundfährte mit Fährtenschuh erschwerte Schweißprüfung Schweißarbeit auf natürlicher Wundfährte Verbands-Schweißprüfung 20 Std. Verbands-Schweißprüfung 40 Std. Totverbeller Totverweiser Stöberprüfung Stöberprüfung mit Jagdbetrieb Vielseitigkeitsprüfung Vielseitigkeitsprüfung ohne Spurlaut Kaninchenschleppe-Herausziehen Kaninchensprengen Natur Waldsuche Schussfestigkeit Wassertest Begleithundeprüfung Begleithundeprüfung Gesamt Certificat d´aptitude au Championat international de Travail (Anwartschaft für den internationalen Arbeitschampion) Der Dachshund Deutscher Teckelklub 1888 e.V. Federation Cynologique International Fachwertziffer Gebrauchssieger Gebrauchsteckelbuch früher GTSt Internationaler Arbeitschampion Jagdgebrauchshundverband e.V Kommission Naturarbeit Leistungsnoten Landesverband Leistungszeichen Leistungsziffer Prüfungsordnung Verband für das Deutsche Hundewesen e.V
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Deutscher Teckelklub 1888 e.V.
Landesverband Nord
V E R G A B E B E S T I M M U N G E N
Goldener, Silberner und Bronzener Bruch
Mitglieder der im Landesverband Nord zusammengeschlossenen Gruppen sind für besondere Leistungen im Jagdgebrauchs- und Prüfungswesen mit Brüchen in Gold, Silber Der Bruch kann in der jeweiligen Stufe für einen Teckel nur einmal vergeben werden. Wenn ein Teckel innerhalb eines Kalenderjahres die Bedingungen für mehr als eine Stufe erfüllt, wird nur der ranghöhere Bruch überreicht.
Goldener Bruch:
für Teckel, die den Titel " Gebrauchssieger" (GS) zuerkannt bekommen haben,
für Teckel, die den Titel "Internationaler Arbeitschampion" (IACH) zuerkannt bekommen haben,
für Teckel, die zum " Bundessuchensieger" (BSS) erklärt worden sind.
Silberner Bruch:
für Teckel, nach Eintragung in das Gebrauchsteckelstammbuch (GTST),
für Teckel, die ein CACIT errungen haben,
für Teckel, nach Teilnahme an der Bundessiegersuche im 1. Preis,
für Teckel, die das Leistungszeichen "VP" im 1. Preis errungen haben,
für Teckel, die das Lz. "SchwhK/40, SchwhKF/40 oder Sw/40 oder SwF/40 im 1. Preis errungen haben,
für Teckel, die das Lz. "SchwPoR/20 oder 40" errungen haben (4 bis 5 Verweiserpunkte)
für Kleinteckel, die das Leistungszeichen " KSchIH u. KSprN" im 1. Preis errungen haben.
Bronzener Bruch:
Der Bruch des LV-Nord ist eine Auszeichnung für Leistungen eines Teckels, unabhängig von Haarart, Größe, Alter und Formbewertung und wird auf Antrag des Besitzers nach Erfüllung der nachstehend aufgeführten Anforderungen verliehen.
Anträge sind an die Obfrau oder Obmann für das Jagdgebrauchs- u. Prüfungswesen im LV-Nord zu richten.
für Teckel, die das Leistungszeichen "SchwhK" oder " SchwhK/F" oder "Sw/20" jeweils im 1. Preis errungen haben.
für Teckel, die das Leistungszeichen " Schwhk/40" oder "Sw/40" im 2. Preis errungen haben,
für Teckel, nach Teilnahme an der Bundessiegersuche im 2. oder 3. Preis,
für Teckel, die das Leistungszeichen "Vp" im 2. Preis errungen haben,
für Teckel, die das Leistungszeichen "SchwPoR/20 oder 40" errungen haben (2 bis 3 Verweiserpunkte),
für Teckel, denen das Leistungszeichen "StiJ"(Stöbern im Jagdbetrieb) zuerkannt wurde,
für Teckel, denen das Leistungszeichen Schwarzwild/Natur(SauN) zuerkannt wurde,
für Teckel, denen das Leistungszeichen Eignung zur Stöberjagd auf Schwarzwild (ESw) zuerkannt wurde,
für Teckel, denen das Leistungszeichen Schwh/N oder BhN/F, Dachs, Marderhund und Waschbär zuerkannt wurde,
für Kleinteckel, die das Leistungszeichen Kschl/H oder KsprN im 2. oder 3. Preis errungen haben.
Die Verleihung der Brüche erfolgt anläßlich der Generalversammlung des LV-Nord für die im vorangegangenem Kalenderjahr erbrachten Leistungen. Der Obmann für das Jagdgebrauchs- u. Prüfungswesen des LV-Nord erstellt jahrgangsweise eine Liste mit Aufzeichnungen über die verliehenen Brüche.
Die vorstehenden Vergabebestimmungen wurden beschlossen, anläßlich der Herbstversammlung 1974 geändert anläßlich der Generalversammlung 1977 und 1979 sowie durch Vorstandsbeschlüsse am 29. Mai 1985, am 6. März 1993, am 17. Nov. 1993, am 17. März 1998, am 1. März 2003, am 7. März 2009 und am 5. März 2011.
Stand 05.03.2011
